COVID-19 und Kurzarbeit
Die wegen der Coronakrise eingeführten neuen Regeln für das Kurzarbeitergeld gelten rückwirkend bereits ab dem 1. März 2020. Mit dem neuen Kurzarbeitergeld sollen vor allem Unternehmer unterstützt werden, die unter „massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen“. Die Bundesregierung will damit auch Entlassungen von Mitarbeitern vermeiden.